Bustouristik Schnell

Carl-Benz-Straße 7
D-79341 Kenzingen

Tel.: 0 76 44 - 91 50-0
Fax: 0 76 44 - 91 50-25

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Reisevertrags
a) Der Reisevertrag soll möglichst frühzeitig und schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vor Vertragsabschluss übermitteln wir dem Reisenden die vollständigen Allgemeinen Reisebedingungen. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach händigen wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung aus. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss.
c) Telefonisch nehmen wir lediglich verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch die schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben zurückzuleiten hat und unsere Reisebestätigung geschlossen wird. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so können wir von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben an uns weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Buchungen mittels Bildschirmtext gilt das unter 1. c) Ausgeführte entsprechend. Kosten für erforderliche Telegramme und Ferngespräche aufgrund kurzfristiger Anmeldung müssen gesondert berechnet werden.
d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Reisenden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an dem wir 10 Tage gebunden sind und den der Reisende durch die Rücksendung der Reiseanmeldung innerhalb dieser Frist annehmen kann.
e) Erfolgt die Anmeldung im Namen oder im Auftrag weiterer oder anderer Teilnehmer, so erklärt der Anmelder in Vollmacht der übrigen Teilnehmer zu handeln. Er haftet für die Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, auch für die anderen Teilnehmer. Jeder Anmelder haftet für seine bei der Buchung gemachten Angaben.
f) Reisegäste unter 18 Jahren benötigen bei Buchung und Reiseantritt eine Einverständniserklärung beider Eltern oder Erzieh-
ungsberechtigten. Sie ist bei der Ein- und Ausreise auf Wunsch den Grenzbeamten vorzulegen.
g) Änderungen der Fahrstrecke und des Reise-
ablaufs behalten wir uns vor.

2. Zahlung
a) Nach Abschluss des Reisevertrags sind 10% des Reisepreises, mind. jedoch 50,00 EUR pro Reise fällig.
b) Der Restbetrag ist auf Anforderung, spätestens 14 Tage vor Reisebeginn bei uns eingehend, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB zu zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651 k BGB.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,00 EUR nicht übersteigt.

3. Unsere Leistungen
a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/ Katalog) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsabschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben zu erklären, über die der Reisende informiert wird.
b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Ziff. 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen.
c) Platzreservierungen erfolgen von uns in der Reihenfolge der Anmeldung. Gleiches gilt für Zimmerreservierungen, soweit uns Einfluss hierauf möglich ist.

4. Preisänderungen
a) Wir können vier Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c) Bei einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
d) Die Rechte nach Ziff. 4.c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
 
5. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eine unzulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären.
c) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.

6. Rücktritt des Kunden – Busreisen
a) Der Rücktritt von der Reise ist jederzeit schriftlich möglich. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen verlangen. Dabei werden ersparte Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Es werden bei Busreisen pro Person pauschal fällig:
bei Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn neben entstandenen Kosten (Telefon etc.) eine Bearbeitungsgebühr von mind. 15,00 EUR,
bei Rücktritt 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Gesamtpreises, mind. jedoch 25,00 EUR,
bei Rücktritt 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Gesamtpreises, mind. jedoch 50,00 EUR,
bei Rücktritt ab 6. Tag vor Reisebeginn 75 % des Gesamtpreises, mind. jedoch 75,00 EUR,
bei Nichterscheinen am Abreisetag 100 %.
b) Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen. Der Rücktritt wird nur wirksam, wenn uns gleichzeitig alle bereits übersandten Reiseunterlagen zugehen. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Bei Fahrten mit Eintrittskarten berechnen wir bei Stornierung den gesamten Kartenbetrag, da diese von der Rückgabe ausgeschlossen sind.

7. Mindestteilnehmerzahl
a) Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.
b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 7. a) unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl spätestens bis drei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
c) Bei einer Teilnehmerzahl unter 35 Personen steht es dem Reiseveranstalter zu, einen entsprechend kleineren Reisebus, welcher unter Umständen nicht allen Leistungskriterien der Reiseausschreibung entspricht, einzusetzen. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
 
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffern 10. und 13. sind zu beachten. Insbesondere Abfahrtszeiten sind pünktlich einzuhalten. Für daraus entstehende Folgen (Zurückbleiben etc.) haftet der Reiseteilnehmer selbst.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelnder Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb sieben Tagen nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Dazu ist es erforderlich, dass eine schriftliche Bestätigung des Reiseleiters oder des Vertragspartners über die Minderleistungen vorgelegt wird. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.
b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.
c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

10. Gerichtsstand
a) Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgeblich.

11. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrags im Übrigen. Druckfehler im Katalog oder Internet behalten wir uns vor und berechtigen nicht zum Preisabzug.

 

Bitte beachten Sie hierbei auch die gesonderten Vertragsbedingungen der Firma Bustouristik Schnell für die Anmietung von Omnibussen, die Sie unter dem zuvor genannten Link "Vertragsbedingungen" einsehen können.